Ich biete eine umfassende Beratung in sämtlichen Bereichen des Immobilienrechts. Hierunter fallen alle Fragen rund um das Haus, die Wohnung oder das Grundstück.
Beabsichtigen Sie, zukünftig in Eigenregie zu bauen, ein noch zu errichtendes Objekt bzw. ein bereits errichtetes Objekt zu erwerben oder Ihr Objekt zu sanieren, dann ist es in vielen Fällen notwendig, sich zuvor entsprechend beraten zu lassen.
Folgende beispielhafte Fragen spielen hierbei immer wieder eine Rolle:
- Worauf ist beim Abschluss eines (Kauf)Vertrages zu achten?
- Schließe ich einen BGB-Werkvertrag oder doch lieber einen VOB/B-Vertrag ab?
- Worauf ist bei der Auswahl eines Grundstückes zu achten?
- Darf ein Grundstück überhaupt bebaut werden?
- Wie darf ein Grundstück bebaut oder ein Gebäude umgebaut werden?
- Sind meine Nachbarn bei der Entscheidung mit einzubeziehen?
- Auf welche inhaltlichen Vertragspunkte muss ich bei Erwerb eines Grundstückes unbedingt achten?
- Welche Möglichkeiten des Immobilienerwerbs gibt es?
Dies ist nur eine kleine Auswahl an Fragestellungen. Durch eine rechtliche Beratung werden die Reaktions- und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Oft ist es wichtig, bereits im Vorfeld durch eine Rechtsberatung die Weichen richtig zu stellen, um etwaigen Rechtsstreitigkeiten keinen Raum zu lassen.
Immobilienrecht in Mainz – Kompetente Rechtsberatung für Bauherren, Entwickler und Eigentümer
Als erfahrener Anwalt für Immobilienrecht in Mainz berate und vertrete ich Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien – von der Planung und dem Erwerb über die Bebauung bis hin zur Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden. Ob Sie als Bauherr ein Projekt realisieren, als Projektentwickler komplexe Vorhaben umsetzen oder als Hausverwaltung täglich rechtliche Herausforderungen meistern müssen: Als Anwalt für Immobilienrecht in Mainz biete ich Ihnen rechtssichere Lösungen, die Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent in den Mittelpunkt stellen.
Das Grundstücksrecht bildet das Fundament jeder immobilienrechtlichen Beratung. Als Anwalt für Grundstücksrecht begleite ich Sie bei der rechtlichen Prüfung von Grundbuchauszügen, der Absicherung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten sowie bei der Analyse von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. Gerade im Rhein-Main-Gebiet, wo Grundstückspreise und planungsrechtliche Anforderungen stetig steigen, ist es entscheidend, alle dinglichen Rechte und öffentlich-rechtlichen Vorgaben frühzeitig zu kennen und rechtssicher zu gestalten.
Der Grundstückskaufvertrag ist das zentrale Dokument beim Immobilienerwerb – und einer der häufigsten Quellen späterer Rechtsstreitigkeiten. Ich prüfe Grundstückskaufverträge umfassend auf versteckte Risiken, unausgewogene Klauseln und unvollständige Regelungen zu Gewährleistung, Erschließungskosten oder Altlasten. Bei Bedarf verhandle ich Nachbesserungen mit der Gegenseite und begleite Sie bis zur notariellen Beurkundung – damit Ihr Grundstückskaufvertrag auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.
Anwalt Baurecht Mainz – Von der Baugenehmigung bis zur Abnahme
Das private und öffentliche Baurecht gehört zu meinen Kernkompetenzen. Als Anwalt Baurecht Mainz begleite ich Bauherren und Projektentwickler in allen Phasen eines Bauprojekts: von der bau- und planungsrechtlichen Prüfung des Vorhabens über die Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B bis hin zur Durchsetzung von Mängelrechten nach der Abnahme. Besondere Erfahrung habe ich in der Beratung bei Baustopp-Situationen, bei Streitigkeiten über Bauzeitverzögerungen sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Nachtragsforderungen.
Auch im Bereich des Architektenrechts biete ich umfassende Beratung: Ich gestalte und prüfe Architektenverträge, berate Architekten und Ingenieure bei Honorarfragen nach der HOAI und verteidige sie bei Haftungsansprüchen wegen Planungs- und Überwachungsfehlern. Für Bauherren und Projektentwickler hingegen setze ich Ansprüche gegen Architekten konsequent durch.
Fachanwalt Mietrecht Mainz – Rechtssicherheit für Vermieter und Hausverwaltungen
Im gewerblichen und privaten Mietrecht vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Bereichen des Mietrechts. Als kompetenter Ansprechpartner für Fachanwalt Mietrecht Mainz berate ich Hausverwaltungen, institutionelle Vermieter und Privatpersonen unter anderem bei:
- Gestaltung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen, einschließlich Modernisierungsmieterhöhungen
- Kündigung von Mietverhältnissen – fristlos und ordentlich – sowie Räumungsklagen
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen oder Renovierungspflichten
- Betriebskostenabrechnungen und die Durchsetzung von Nachzahlungsansprüchen
- Rechtliche Beratung bei Eigenbedarf und Zweckentfremdung von Wohnraum
WEG-Recht Mainz – Wohnungseigentum rechtssicher verwalten
Das Wohnungseigentumsrecht ist seit der WEG-Reform 2020 erheblich komplexer geworden. Im Bereich WEG-Recht Mainz berate ich Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und professionelle Hausverwaltungen bei der rechtssicheren Umsetzung der reformierten Vorschriften. Dazu gehört die Prüfung und Anfechtung von Eigentümerversammlungsbeschlüssen, die Beratung zu Sondernutzungsrechten und zur Gemeinschaftsordnung, die Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen sowie die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Gerade für Hausverwaltungen, die täglich im Spannungsfeld zwischen Eigentümerinteressen und gesetzlichen Vorgaben agieren, ist eine verlässliche rechtliche Begleitung im WEG-Recht Mainz unverzichtbar.
Ihr Rechtsanwalt für Immobilien-, Bau- und Mietrecht in Mainz
Ob als Anwalt Baurecht Mainz, als Berater im WEG-Recht Mainz oder als Ihr Ansprechpartner für Fachanwalt Mietrecht Mainz: Kanzlei Hanelt steht Ihnen mit fundierter Expertise und klarer Mandantenorientierung zur Seite. Ich berate Sie persönlich, transparent und lösungsorientiert – ob im Beratungsgespräch, in der außergerichtlichen Verhandlung oder vor Gericht.
Häufige Fragen zum Immobilienrecht
Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks, bei der Prüfung von Verträgen sowie bei rechtlichen Problemen rund um Bebauung, Vermietung oder Wohnungseigentum sinnvoll sein. Eine frühzeitige Prüfung hilft dabei, rechtliche Risiken zu erkennen und mögliche Streitigkeiten möglichst bereits vor Vertragsabschluss zu vermeiden.
Vor einem Grundstückskauf sollten unter anderem der Grundbuchstand, bestehende Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte sowie die baurechtliche Nutzbarkeit des Grundstücks geprüft werden. Auch Erschließungskosten, mögliche Altlasten und öffentlich-rechtliche Vorgaben können für die Kaufentscheidung von Bedeutung sein. Welche Prüfungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Grundstück und dem geplanten Vorhaben ab.
Ein Kaufvertrag sollte die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer möglichst eindeutig regeln. Wichtig können insbesondere Vereinbarungen zu Kaufpreis, Übergabe, Gewährleistung, bestehenden Belastungen, Erschließungskosten und möglichen Mängeln sein. Da Grundstücks- und Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden, empfiehlt es sich, den Vertragsentwurf bereits vor dem Notartermin rechtlich prüfen zu lassen.
Ob ein Grundstück bebaut werden darf, richtet sich unter anderem nach dem geltenden Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Maßgeblich können beispielsweise ein Bebauungsplan, die vorhandene Umgebungsbebauung sowie weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben sein. Vor dem Grundstückskauf oder der konkreten Bauplanung sollte deshalb geprüft werden, ob sich das gewünschte Vorhaben rechtlich realisieren lässt.
Im Wohnungseigentumsrecht entstehen häufig Fragen zu Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Gemeinschaftsordnung, Sondernutzungsrechten, Instandhaltung und Instandsetzung sowie zur Kostenverteilung innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, können zudem gesetzliche Fristen für eine gerichtliche Anfechtung zu beachten sein.
Ja. Immobilienrecht überschneidet sich häufig mit anderen Rechtsgebieten. Beim Erwerb oder der Entwicklung einer Immobilie können beispielsweise Fragen zum Baurecht, zu Bauverträgen oder zur Baugenehmigung entstehen. Bei vermieteten Immobilien spielen dagegen unter anderem Mietverträge, Mieterhöhungen, Kündigungen, Betriebskosten oder Räumungsverfahren eine Rolle. Eine umfassende Beratung ermöglicht es, diese miteinander verbundenen Rechtsfragen gemeinsam zu betrachten.

