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Ihre externe Rechtsabteilung

Als Unternehmer müssen Sie täglich komplexe Entscheidungen treffen – rechtliche Fragen kosten dabei nicht nur Zeit, sondern bergen auch Risiken. Nicht jedes Unternehmen verfügt über eine eigene Rechtsabteilung. Genau hier setzt der angebotene Service an: Ich übernehme für Sie die Rolle einer Rechtsabteilung – flexibel, kompetent und passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Meine Leistungen als Ihre externe Rechtsabteilung

Beratung zu rechtlichen Fragestellungen in den betrieblichen Belangen

Vertragsmanagement

Strategische Rechtsberatung

Laufende rechtliche Begleitung als externer Partner

Claimmanagement

Risikoeinschätzung bei Geschäftsentscheidungen

Ansprechpartner für Ihre Geschäftsleitung, die Bau- und Projektleitung, die Hausverwaltung

Forderungsmanagement & Inkasso

Inhouse-Schulungen zu betriebsbezogenen rechtlichen Themen

Schnelle Klärung von Rechtsfragen im Tagesgeschäft

Arbeitsrechtliche Unterstützung, Vertretung vor Arbeitsgerichten

Was Sie erwarten dürfen:

Direkte Erreichbarkeit

Praxisnahe Lösungen

Langjährige Erfahrung

Mit meiner Unterstützung erhalten Sie die Expertise einer internen Rechtsabteilung, ohne feste Personalkosten tragen zu müssen. Sie profitieren von direkter Erreichbarkeit, praxisnahen Lösungen und langjähriger Erfahrung. Ob als dauerhafter Partner oder projektbezogen – Ich stehe Ihnen als verlängerte Werkbank für die rechtlichen Belange Ihres Unternehmens zur Verfügung. Die inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeit im Rahmen der externen Rechtsabteilung erfolgt in einem individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnittenen Mandatsvertrag.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf

    Häufige Fragen zur externen Rechtsabteilung

    Eine externe Rechtsabteilung übernimmt für Unternehmen laufende rechtliche Aufgaben, ohne dass dafür eine eigene interne Rechtsabteilung aufgebaut werden muss. Sie kann beispielsweise bei Verträgen, Forderungen, arbeitsrechtlichen Fragen, Geschäftsentscheidungen oder rechtlichen Problemen im Tagesgeschäft unterstützen. Umfang und Schwerpunkte der Zusammenarbeit werden individuell an die Anforderungen des Unternehmens angepasst.

    Eine externe Rechtsabteilung eignet sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die regelmäßig rechtliche Unterstützung benötigen, aber keine eigene Rechtsabteilung beschäftigen möchten. Auch Unternehmen mit einer internen Rechtsfunktion können bei Kapazitätsengpässen, besonderen Projekten oder zusätzlichem Beratungsbedarf auf externe Unterstützung zurückgreifen.

    Je nach Bedarf kann die externe Rechtsabteilung unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Vertragsmanagement, strategische Rechtsberatung, Claimmanagement, Forderungsmanagement und Inkasso sowie arbeitsrechtliche Unterstützung. Darüber hinaus kann sie Geschäftsleitung, Projektleitung oder Hausverwaltung bei rechtlichen Fragen und bei der Einschätzung geschäftlicher Risiken begleiten.

    Unternehmen erhalten laufenden Zugang zu juristischer Expertise, ohne eine vollständige eigene Rechtsabteilung mit entsprechenden Personalstrukturen aufbauen zu müssen. Gleichzeitig kann die Zusammenarbeit flexibel an den tatsächlichen Beratungsbedarf angepasst werden. Ein weiterer Vorteil ist ein fester rechtlicher Ansprechpartner, der das Unternehmen, seine Abläufe und wiederkehrenden Fragestellungen zunehmend kennenlernt.

    Ja. Ein wesentlicher Bestandteil der laufenden Unternehmensberatung kann die Prüfung, Gestaltung und Begleitung von Verträgen sein. Ebenso können offene Forderungen rechtlich geprüft und im Rahmen des Forderungsmanagements beziehungsweise Inkassos verfolgt werden. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für das Unternehmen zu entwickeln.

    Ja. Die rechtliche Unterstützung kann sowohl dauerhaft als auch projektbezogen ausgestaltet werden. Unternehmen können eine externe Rechtsabteilung beispielsweise für ein konkretes Bau- oder Unternehmensprojekt, besondere Vertragsverhandlungen oder einen vorübergehend erhöhten Beratungsbedarf einsetzen. Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Leistungsumfang werden individuell im Mandatsvertrag festgelegt.