Häufige Fragen meiner Mandanten
Gerne können Sie uns zunächst per E-Mail kontaktieren. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen kurz und übersichtlich. So können wir besser einschätzen, worum es geht und ob sowie in welcher Form ein weiterer Austausch sinnvoll ist.
Nennen Sie bitte die wesentlichen Beteiligten, den Sachverhalt in zeitlicher Reihenfolge, Ihr konkretes Anliegen sowie bereits bekannte Fristen oder Termine. Eine präzise, aber kurze Darstellung genügt für den ersten Überblick.
Fügen Sie nur die für das Anliegen zunächst wichtigen Unterlagen bei, etwa Verträge, Schreiben der Gegenseite oder von Behörden, gerichtliche Dokumente sowie relevante Korrespondenz. Bitte senden Sie möglichst gut lesbare und vollständige Dateien. Weitere Unterlagen können bei Bedarf später angefordert werden.
Eine kurze Vorabinformation erleichtert die Vorbereitung und hilft, den Gesprächsbedarf besser einzuordnen. Sie kann außerdem dazu beitragen, dass wichtige Fragen und Unterlagen frühzeitig erkannt werden. Eine verbindliche rechtliche Einschätzung ist dadurch jedoch noch nicht möglich.
Weisen Sie in der Betreffzeile und in Ihrer Nachricht deutlich auf bevorstehende Fristen oder einen Eilfall hin und nennen Sie das genaue Datum. Verlassen Sie sich bitte nicht allein auf eine E-Mail: Eine fristwahrende Tätigkeit oder Vertretung erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Bitte beachten Sie dennoch, dass bei einer unverschlüsselten E-Mail technische Risiken bei der Übermittlung bestehen können. Senden Sie besonders sensible Informationen nur, soweit dies für die erste Kontaktaufnahme erforderlich ist.
Nein. Die bloße Kontaktaufnahme, auch die Übersendung von Unterlagen, begründet noch kein Mandatsverhältnis und keine Verpflichtung zur Bearbeitung. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt.
Eine verbindliche rechtliche Einschätzung kann erst nach Prüfung des konkreten Sachverhalts und der erforderlichen Unterlagen erfolgen. Die erste Kontaktaufnahme dient daher vor allem der Orientierung und der Klärung, ob ein Beratungsgespräch oder eine weitere Prüfung in Betracht kommt.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Angelegenheit sowie gegebenenfalls nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Vor einer kostenpflichtigen Beratung oder Tätigkeit werden die weiteren Schritte und die Kostenfrage grundsätzlich mit Ihnen besprochen. Einen Termin stimmen wir nach Prüfung Ihrer Anfrage und nach Verfügbarkeit mit Ihnen ab.

